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Rechtliche Beratung und Vertretung kann Ihnen daher vor allem in folgenden Bereichen des Nachbarrechts angeboten werden:
 


 

 

 


 


 

 


 


 


 




 

 

 

 

Nachbarrecht

Die Eigentümerposition hat eine positive und eine negative Komponente: die Befugnis der freien Verfügung über den Gegenstand des Eigentums einerseits und die Abwehr von Einwirkungen Dritter andererseits. Das Eigentümerrecht wird ergänzt durch öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschafts-verhältnis.

Da das Nachbarrecht naturgemäß nur Teilbereiche des nachbarlichen Zusammen-lebens regeln kann, herrscht vielfach Unsicherheit darüber, wo das eigene positive Eigentumsrecht seine Grenzen im negativen Abwehranspruch des Nachbarn findet. Dies führt dann mehr oder weniger zwangsläufig zu rechtlichen Konflikten.