2011 - 2012 © Rechtsanwalt Martin Spatz
Rechtliche Beratung und Vertretung kann Ihnen daher vor allem in folgenden Bereichen
des Nachbarrechts angeboten werden:
- Immissionsschutz, Beeinträchtigung durch Lärm, Gerüche, abfließendes Wasser etc.
- Grenzstreitigkeiten, Grenzanlagen, Grenzabstand
- Einfriedung von Grundstücken
- Ausgleichsanspruch
- Besitzstörung
- Nachbarliches Betretungsrecht
- Überbau und Überbaurente
- Herstellung und Haltung gefahrdrohender Anlagen
- Vertiefung
- Notwegerecht
- Notleitungsrecht
- Überhang und Überfall
- Reallasten und Grunddienstbarkeiten
- Überfahrtrechte
- Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren
- Vertretung im obligatorischen Schlichtungsverfahren
Nachbarrecht
Die Eigentümerposition hat eine positive und eine negative Komponente: die Befugnis
der freien Verfügung über den Gegenstand des Eigentums einerseits und die Abwehr
von Einwirkungen Dritter andererseits. Das Eigentümerrecht wird ergänzt durch öffentlich-rechtliche
Beschränkungen sowie den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschafts-verhältnis.
Da
das Nachbarrecht naturgemäß nur Teilbereiche des nachbarlichen Zusammen-lebens regeln
kann, herrscht vielfach Unsicherheit darüber, wo das eigene positive Eigentumsrecht
seine Grenzen im negativen Abwehranspruch des Nachbarn findet. Dies führt dann mehr
oder weniger zwangsläufig zu rechtlichen Konflikten.