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Bauträgerrecht

Der Bauträgervertrag betrifft in erster Linie Gestaltungen, in denen ein vom Bauträger in eigener Regie zu errichtendes Haus oder eine Eigentumswohnung veräußert wird.

 

Nimmt der Bauträger zu diesem Zweck Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten entgegen, so bedarf er der Erlaubnis der zuständigen Behörde und unterliegt den Regelungen der Makler- und Bauträger-verordnung, welche dem Schutz des Erwerbers vor Verlust von Vermögenswerten dient.

 

Die rechtliche Betreuung von Bauträgern und Erwerbern hat deshalb sicherzustellen, dass sich der Abschluss des Erwerbsvertrag und dessen Abwicklung innerhalb dieses rechtlichen Rahmens hält.