






2011 -
Dietlindenstr. 15 · 80802 München
Tel. 089/44239874 · Fax 089/44239875

Der Bauträgervertrag betrifft in erster Linie Gestaltungen, in denen ein vom Bauträger in eigener Regie zu errichtendes Haus oder eine Eigentumswohnung veräußert wird.
Nimmt der Bauträger zu diesem Zweck Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern
oder sonstigen Nutzungsberechtigten entgegen, so bedarf er der Erlaubnis der zuständigen
Behörde und unterliegt den Regelungen der Makler-
Die rechtliche Betreuung von Bauträgern und Erwerbern hat deshalb sicherzustellen, dass sich der Abschluss des Erwerbsvertrag und dessen Abwicklung innerhalb dieses rechtlichen Rahmens hält.