






2011 -
Dietlindenstr. 15 · 80802 München
Tel. 089/44239874 · Fax 089/44239875

Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss
jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit
und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität,
Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
Zurückbehaltungsrecht
Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nach der Abnahme
die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern, mindestens in Höhe
des Dreifachen der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten (§ 641 Abs.
3 BGB).
Zuschuss des Bestellers -
Hat der Unternehmer gegen
den für die Entstehung des Mangels mitverantwortlichen Besteller Anspruch auf Zahlung
eines Zuschusses zur Mängelbeseitigung, richtet sich dessen Höhe grundsätzlich nach
den im Rahmen der Erforderlichkeit im Zeitpunkt ihrer Ausführung bei dem Unternehmer
tatsächlich angefallenen (Selbst-
