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Die rechtliche Betreuung im Öffentlichen Baurecht bezieht sich damit u.a. auf folgende
Bereiche:
Das öffentliche Baurecht regelt die bauliche Nutzung des Bodens, insbesondere die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der Errichtung, Nutzung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen.

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